Preise für Therapiesitzungen

Klinisch-psychologische Praxis - Kassen-Verrechnung

Die Klinisch-psychologische Behandlung/Psychologische Therapie ist seit 2024 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in die Sozialversicherungsgesetze aufgenommen.
Bei als krankheitswertig geltenden Diagnosen kann ein Kostenzuschuss im Nachhinein bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch darüber.

Aktuelle Kostenzuschüsse pro 50min-Therapiesitzung:
ÖGK: € 33,70
SVS: € 45,00
BVAEB: € 46,60

Ausbildungstarif

Einzel-Supervision sowie Einzel-Selbsterfahrung für KollegInnen in der Ausbildung zur Klinischen PsychologIn und GesundheitspsychologIn zu einem reduzierten Tarif € 80,- (begrenztes Platzkontingent, Ermäßigungen dzt. nur für BÖP-AusbildungskandidatInnen möglich).

Absageregelung

Ihre Termine sind ausschließlich für Sie reserviert. Da ich mir Zeit für Sie nehme, haben Sie bitte dafür Verständnis, dass eine Terminabsage mindestens 48 Std. vor Termin erfolgen muss und der Termin andernfalls – unabhängig vom Verhinderungsgrund –  verrechnet wird.

Verschwiegenheit

Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin unterliege ich gem. § 37 PG2013 einer strengen Verschwiegenheitspflicht, welche die Voraussetzung für ein offenes Gespräch ist.

Medizinische Abklärung

Falls Sie unter körperlichen Beschwerden leiden, ist gegebenenfalls eine medizinische Abklärung notwendig und sinnvoll.

Therapiefrequenz & Freiwilligkeit

Die klinisch-psychologische Sitzung findet in der Regel einmal wöchentlich statt (im Einzelfall nach Vereinbarung auch öfter). Für den Therapieprozess ist eine gewisse Regelmäßigkeit empfehlenswert.

Voraussetzungen für die Psychologische Therapie sind Selbstverantwortlichkeit und Freiwilligkeit.