PSYCHOLOGINNEN haben ein Universitätsstudium der Psychologie absolviert. Wenn sie zusätzlich Klinische Psychologen oder Gesundheitspsychologen sind, haben sie auch eine entsprechende postgraduale Ausbildung gemacht – eine Fachausbildung in einer Klinischen Einrichtung und im Gesundheitsbereich. Die Tätigkeit der Psychologen ist im Psychologengesetz geregelt.
PSYCHIATERINNEN haben ein Universitätsstudium der Medizin und anschließend eine Facharztausbildung für Psychiatrie absolviert.
PSYCHOTHERAPEUTINNEN haben eine gesetzlich geregelte, durch private Vereine organisierte Ausbildung hinter sich. Der Zugang zur Ausbildung, die Ausbildung selbst und die Tätigkeit sind im Psychotherapiegesetz geregelt.
PSYCHOSOZIALE BERATERINNEN (= Lebens- und Sozialberater) dürfen eingeschränkt Krisenintervention leisten, etwa in Form von Entlastungsgesprächen. Sobald sich jedoch gesundheits- oder krankheitsbezogene Fragestellungen ergeben, sind die Klienten an hierfür qualifizierte Berufsgruppen (z.B. Klinische Psychologen) zu verweisen. (lt. BÖP Website 2020)
Psychologen, Psychiater und Psychotherapeuten sind Gesundheitsberufe und dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt. Psychosozialer Berater ist ein gewerblicher Beruf.
„Psychologische Beratung“ und „Psychologische Therapie“ dürfen ausschließlich von ausgebildeten Klinischen/Gesundheitspsychologen angeboten werden.